- Rathaus
- Virtuelles Rathaus
- Ratsinfosystem
- Bekanntmachungen
- Vergaben
- Öffentliche Bekanntmachungen
- 2024
- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung Dezember 2024 bis Februar 2025
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Ladbergen über die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025
- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung September bis November 2024-1
- Bekanntmachung von Satzungen aus der Ratssitzung vom 19.12.2024
- 2024
- Archiv der Bekanntmachungen
- Abfallkalender
- Interaktiver Haushalt
- Leben & Wohnen
- Gemeindeportrait
- Leben
- Umwelt & Klima
- Bauen & Kaufen
- Wirtschaft
- Familie & Bildung
- Kultur & Tourismus
Freie Fahrt für Lastenräder
Freie Fahrt für Lastenräder
Die Gemeinde Ladbergen fördert die Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern.
Für die Beantragung gelten folgende Förderrichtlinien:
Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern und Lasten -/ Kinderanhängernin der Gemeinde Ladbergen
durch den Gemeinderat beschlossen in der Sitzung vom 29.09.2022.
1. Förderzweck und Gesamtförderrahmen
1.1
Die Gemeinde Ladbergen fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lasten-/ Kinderanhängern, um Ladberger:innen den Umstieg auf die leisen, klimafreundlichen und platzsparenden Fahrzeuge zu ermöglichen. Gefördert werden werksneue ein- und zweispurige Lastenfahrräder mit und ohne batterieelektrische Unterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h, die mindestens eine Lastenzuladung von 40 kg (zzgl.Fahrer:in) ermöglichen, und damit mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrradaufnehmen können. Zubehör wie Regenabdeckung oder ähnliches ist nicht förderfähig.
1.2
Der Gesamtförderrahmen für das Förderprogramm beträgt 9.000 Euro.
2. Förderempfänger
Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige Privatpersonen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ladbergen, die das Lastenfahrrad / den Anhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Gefördert wird max. ein Lastenfahrrad bzw. Anhänger pro Haushalt.
3. Fördervoraussetzung und Ausschluss der Förderung
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Anschaffung vor der Bewilligung erfolgt.
4. Höhe der Förderung
4.1
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Die Förderung beträgt 30 % des Anschaffungspreises (inkl. MwSt.).
Es gelten jedoch folgende Höchstgrenzen für den Einzelfall:
• Maximal 500 € für elektrisch unterstützte Lastenräder
• Maximal 300 € für muskelbetriebene Lastenräder
• Maximal 100 € für Lasten-/ Kinderanhänger
4.2 Förderung mit sozialer Komponente
Die Förderung beträgt für Anträge nach 4.2 50 % des Anschaffungspreises (inkl. MwSt.)
Für Familien mit niedrigem Einkommen gelten folgende Höchstgrenzen:
• Maximal 1.500 € für elektrisch betriebene Lastenräder
• Maximal 1.000 € für muskelbetriebene Lastenräder
• Maximal 300 € für Lasten-/ Kinderanhänger
Anspruchsberechtigt für die höhere Förderung sind Empfänger folgender Leistungen:
• Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)
• Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach dem
Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
• Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
• Kinderzuschlag nach dem BKGG (nicht Kindergeld)
5. Antragstellung, Bewilligung, Auszahlung
Der Antragsvordruck ist beim Bauamt der Gemeinde Ladbergen erhältlich und online unter www.ladbergen.de abrufbar.
5.1
Dem Antrag ist hinzuzufügen:
• Kostenvoranschlag bzw. Angebot
• Wohnortnachweis
• Ggf. Nachweis der unter 4.2 genannten Leistungen
5.2
Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge.
5.3
Spätestens sechs Monate nach Bewilligung muss eine Rechnung sowie ein Zahlungsnachweis über den Kauf des Lastenrades/ des Lasten -/Kinderanhängers eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Auszahlung des Zuschusses. Sollte nach Ablauf von sechs Monaten nach Bewilligung des Zuschusses keine Rechnung eingereicht worden sein, erlischt der Förderanspruch.
5.4
Die Höhe des Förderprogramms ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Wenn die im Haushalt der Gemeinde Ladbergen zur Verfügung stehenden Zuschussmittel vergriffen sind, werden keine Zuschüsse mehr bewilligt.
6. Inkrafttreten
Dieses Förderprogramm tritt zum 01.10.2022 in Kraft.
Antragsformular
Bei Fragen zur Lastenradförderung wenden Sie sich an Frau Alexandra Kattmann, Telefon: 05485 - 8153.