Reisegewerbe Bewilligung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    nicht angegeben
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung:

    • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt

    Für diese Tätigkeiten benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie müssen diese bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzeigen.

    Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.  

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende