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Reisegewerbe Bewilligung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
nicht angegebenSpezielle Hinweise für - Gemeinde LadbergenEin Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung:
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt
Für diese Tätigkeiten benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie müssen diese bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzeigen.
Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.
Rechtsgrundlage