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Einschulungsuntersuchung Durchführung
Kurztext
- Pflicht für alle Kinder, die schulpflichtig werden
- Untersuchung des Gesundheits- und Entwicklungsstands des Kindes
- Ziele: Beratung der Eltern; Einleitung von Fördermaßnahmen
- Entscheidung über Zurückstellung vom Schulbesuch wird nicht von den Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes getroffen, sondern von der Schulleitung
Zurückstellung erfolgt nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung) teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Vorrangiges Ziel ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn die Eltern beraten und gegebenenfalls Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes entscheiden nicht darüber, ob Ihr Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Diese Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt nur dann, wenn erhebliche gesundheitliche Gründen hierfür vorliegen.
Eine Schuleingangsuntersuchung wird auch bei einer vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht durchgeführt.
Rechtsgrundlage
§ 35 Abs. 2 (vorzeitige Einschulung), § 35 Abs. 3 (Zurückstellung), § 54 SchulG:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524
§ 1 Abs. 4 AO-GS:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000190
§ 12 Abs. 2 Satz 3 ÖGDG NRW:
Erforderliche Unterlagen
Empfohlen:
- Vorsorgeheft
- Impfpass
- Sofern vorhanden: Arzt- oder Krankenhausberichte zu für die Beschulung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes
sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel
Voraussetzung
Ihr Kind ist schulpflichtig.
Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.
Kosten
keineVerfahrensablauf
- Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
- Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.
Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt.
Weiterführende Informationen
- broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.htmlFrist
Die schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel zwischen November und Mai statt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Annika HaarmeierAbteilungsleiterin
- Frau Claudia Höhn
- Frau Svenja Kemper