Hundehaltung Abmeldung

  • Kurztext

    Für die Haltung bestimmter Hunde ist eine Haltungserlaubnis der Behörde erforderlich:

    • Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist
    • Hunde bestimmter Rassen

    Werden diese Hunde zum Beispiel abgegeben oder sterben sie, so muss dieser Sachverhalt der Ordnungsbehörde mitgeteilt werden (Abmeldung).

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

    • der Hund gestorben ist
    • der Hund abgegeben worden ist
    • der Hund abhandengekommen ist
    • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

    Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

    • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

     

     

  • Rechtsgrundlage

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

  • Erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis
  • Voraussetzung

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

  • Kosten

    Keine
  • Verfahrensablauf

    Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Ordnungsbehörde Ihrer Kommune auf oder informieren Sie sich auf deren Internet-Seite über die Abmeldung Ihres Hundes und hierfür gegebenenfalls erforderlich Unterlagen. 
  • Frist

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende