Abfallgebühren Festsetzung

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung werden Gebühren erhoben.
     Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Zu den Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe
    • die Abfallberatung
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung. 

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende