Arbeitslosengeld II

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Dazu zählen:      

    • Geldleistungen (Arbeitslosengeld II)      
    • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z.B. Beratung und Vermittlung)      
    • Sachleistungen

       

    Das Arbeitslosengeld II wird in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Es wird monatlich im Voraus ausgezahlt.
     Das Arbeitslosengeld II orientiert sich an Ihrem Bedarf und beinhaltet   

       

    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts      
    • pauschalierte monatliche Regelleistungen (RL)      
    • einmalige Leistungen      
    • zusätzliche Leistungen für die Schule      
    • Sozialversicherung      
    • anrechenbares Einkommen – Freibeträge bei Vermögen   

    Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft      herangezogen.
     Pauschalierte monatliche Regelleistungen (RL)      

    • Alleinstehende: 374,00 Euro      
    • Bedarfsgemeinschaften:          
      • 2 Volljährige: 674,00 Euro = 2 x 337,00 Euro            
      • Alleinerziehende: 374,00 Euro            
      • zuzüglich je Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 219,00 Euro            
      • zuzüglich je Kind ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 251,00 Euro            
      • zuzüglich je Kind ab Beginn des 15. Lebensjahres: 287,00 Euro

       

    HINWEIS: Die Leistung mindert sich um zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen. Nähere Angaben dazu können Sie im Merkblatt      der Agentur für Arbeit nachlesen.

     Anrechenbares Einkommen – Freibeträge bei Vermögen
     Von Ihrem (Brutto)-Einkommen sind abzusetzen:   

       

    • darauf entfallende Steuern      
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung      
    • Werbungskosten   

    Zusätzlich absetzen können Sie von Ihrem Einkommen

       

    • gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (zum Beispiel Kfz-Haftpflicht),
    •       
    • eine Pauschale von 30,00 Euro pro Monat für private Versicherungen (zum Beispiel Hausratsversicherung) und
    •       
    • Beiträge für eine "Riester-Rente"

       

    Aus Erwerbseinkommen wird ein weiterer Freibetrag gewährt. Die Höhe hängt vom Umfang Ihres erzielten Brutto- und Nettoeinkommens  ab.

     Voraussetzungen      

    • Erwerbsfähigkeit
       Erwerbsfähig ist, wer auf absehbare Zeit imstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens         3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.            
    • erwerbsfähiges Alter
    •  Das 15. Lebensjahr ist vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet.           
    • Bedürftigkeit 
    • Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Unterhalt der Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigenen Mitteln und Kräften         vollständig decken kann. Dies bedeutet, dass Sie vorrangig Ihre Arbeitskraft und eigenes Einkommen und Vermögen sowie das         Ihres Partners einsetzen müssen.            
    • keine vorrangigen Ansprüche gegen Dritte
       (wie etwa gegen geschiedene Ehegatten, Vater des Kindes)            
    • gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

       

    Leistungen können auch bezogen werden, wenn Sie mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.      Nichterwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft (Kinder unter 16 Jahren) erhalten Sozialgeld. Bezieher einer Altersrente      oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung haben allerdings keinen Anspruch auf Sozialgeld, sondern können bei Bedürftigkeit      Leistungen der Sozialhilfe beantragen.   


    Ihre Ansprechpartner für die Arbeitsvermittlung:

    Regionalleitung Bezirk Lengerich
    Frau Roswitha Horstmeier
    Tecklenburger Str. 2, 49525 Lengerich
    Tel: 02551-69-5028
    Servicezeit:
    Mo. – Do. 8.00 - 16.30 Uhr
    Fr.  8.00 – 13.00 Uhr

    Arbeitsvermittlung für den allgemeinen Personenkreis und für Personen unter 25 Jahre im Rathaus der Gemeinde Ladbergen:
    Stephanie Schmidt (02551 - 695287) Zimmer 1.10 - Termine nach Vereinbarung

    Die Arbeitsvermittlung wird von den Vermittlern des  jobcenter Kreis Steinfurt AöR übernommen. Der persönliche Ansprechpartner vereinbart mit Ausgabe der Antragsunterlagen für die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II mit Ihnen einen Termin bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler. Folgetermine vereinbaren Sie direkt mit dem Arbeitsvermittler.

    Nähere Informationen erhalten Sie auch hier: https://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis (oder Reisepass und Meldebescheinigung)      
    • Nachweise über Einkommen – gegebenenfalls aktuelle Kontoauszüge (etwa über Zahlungen von Lohn, Renten, Krankengeld, Kindergeld,         Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)            
    • ggf. Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug, auch bei einer anderen Arbeitsgemeinschaft         oder Agentur für Arbeit            
    • Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)      
    • Nachweise über Ausgaben – gegebenenfalls aktuelle Kontoauszüge (zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen         über Versicherungsbeiträge)      
  • Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Jobcenter (gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur und des kommunalen Trägers oder      der zugelassene kommunale Träger).   

    Spezielle Hinweise für Gemeinde Ladbergen

    Nähere Informationen erhalten Sie auch hier: https://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de/de/ 

  • Frist

    Antrag
     Für den Antrag auf Arbeitslosengeld II gibt es keine Abgabefrist.
     Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistung zu stellen,      um nicht in finanzielle Not zu gelangen.   

       

    Zahlungsbeginn
     Beachten Sie, dass für einen eventuellen Leistungsanspruch der Tag der Antragstellung gilt. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich      keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats      zurück.
         

       

    Bezugsdauer
     Arbeitslosengeld II wird zeitlich unbegrenzt gewährt, es sei denn, die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere die Hilfebedürftigkeit,      entfallen.
     Um die Hilfebedürftigkeit in zeitlich überschaubaren Abständen überprüfen zu können, werden die Leistungen jedoch grundsätzlich      für sechs Monate bewilligt.