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Kindergartenbeiträge
Leistungsbeschreibung
Kindergartenplätze und -beiträge
Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens.
Zum einen sollen Kinder frei und geschützt, angeleitet und losgelassen mit Kindern ihres Alters spielen und leben können, zum anderen sollen Eltern die Möglichkeit bekommen, Beruf und Familie besser koordinieren zu können.Für die Betreuung in einer Kindertagesstätte werden Elternbeiträge erhoben. Der Kreis Steinfurt, Fachbereich Jugend und Familie (Jugendamt) ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe für die Angelegenheiten der Kindertagesstätten (z. B. Betreuungsangebote, Elternbeiträge, Betriebskostenzuschüsse) zuständig. Die Gemeinde Ladbergen setzt im Namen des Kreises Steinfurt die Elternbeiträge fest.
Für die Zuteilung von Kindergartenplätzen ist ebenfalls der Kreis Steinfurt verantwortlich. Hierzu gibt es das Elternportal STEP. Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit nach öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindertagespflegestellen (KTP–Tagesmütter/Tagesväter) im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt zu suchen.
Anträge / Formulare