Hilfe zur Pflege Bewilligung

  • Leistungsbeschreibung

    Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.

    Voraussetzung:
     Vorliegen einer Pflegestufe

    Alten- und Pflegeberatung im Kreis Steinfurt 

    Die seit dem 01.11.2009 bestehenden Pflegestützpunkte sind ein gemeinsames Beratungsangebot des Kreises Steinfurt und der Pflegekassen im Kreis Steinfurt. Mitarbeiter(innen) des Kreises Steinfurt beraten und unterstützen bei allen Fragen und Problemen

    • zur Versorgung im Alter
    • bei Pflegebedürftigkeit
    • bei Einschränkungen und Behinderungen

     

    Sie erhalten Informationen über

    • Pflege durch ambulante Dienste, Tagespflege und stationäre Hilfen
    • über Hilfen im häuslichen Bereich (z.B. haushaltsnahe Dienste, Wohnberatung)
    • Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung sowie der Sozialhilfe 

    Die persönliche Beratung erfolgt

    • bei Ihnen zu Hause
      in unseren Dienststellen
      oder telefonisch

     Wir beraten

    • betroffene Menschen,
      deren Angehörige
      andere beteiligte Personen

     

    Bereich Ladbergen
    Frau Doris Richter, Dipl. Sozialarbeiterin
    Büro: Gesundheitsamt Tecklenburg, Landrat-Schulz-Str. 1, 49545 Tecklenburg
    Tel. 02551/693575
    doris.richter@kreis-steinfurt.de

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Das gesamte Einkommen muss nachgewiesen werden.