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- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung Dezember 2024 bis Februar 2025
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Ladbergen über die Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025
- Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2025
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Hilfe zur Pflege Bewilligung
Leistungsbeschreibung
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.
Voraussetzung:
Vorliegen einer PflegestufeAlten- und Pflegeberatung im Kreis Steinfurt
Die seit dem 01.11.2009 bestehenden Pflegestützpunkte sind ein gemeinsames Beratungsangebot des Kreises Steinfurt und der Pflegekassen im Kreis Steinfurt. Mitarbeiter(innen) des Kreises Steinfurt beraten und unterstützen bei allen Fragen und Problemen
- zur Versorgung im Alter
- bei Pflegebedürftigkeit
- bei Einschränkungen und Behinderungen
Sie erhalten Informationen über
- Pflege durch ambulante Dienste, Tagespflege und stationäre Hilfen
- über Hilfen im häuslichen Bereich (z.B. haushaltsnahe Dienste, Wohnberatung)
- Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung sowie der Sozialhilfe
Die persönliche Beratung erfolgt
- bei Ihnen zu Hause
in unseren Dienststellen
oder telefonisch
Wir beraten
- betroffene Menschen,
deren Angehörige
andere beteiligte Personen
Bereich Ladbergen
Frau Doris Richter, Dipl. Sozialarbeiterin
Büro: Gesundheitsamt Tecklenburg, Landrat-Schulz-Str. 1, 49545 Tecklenburg
Tel. 02551/693575
doris.richter@kreis-steinfurt.deRechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Das gesamte Einkommen muss nachgewiesen werden.