- Rathaus
- Virtuelles Rathaus
- Ratsinfosystem
- Bekanntmachungen
- Vergaben
- Öffentliche Bekanntmachungen
- 2024
- Bekanntmachung Ankündigung Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung Juni bis August 2024
- Vergabe von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten
- Bekanntmachung von Straßensperrungen
- Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Ladbergen
- Bekanntmachung Lärmaktionsplan (Runde 4) der Gemeinde Ladbergen
- 2024
- Archiv der Bekanntmachungen
- Abfallkalender
- Leben & Wohnen
- Gemeindeportrait
- Leben
- Umwelt & Klima
- Bauen & Kaufen
- Wirtschaft
- Familie & Bildung
- Familie
- Bildung
- Grundschule
- Elterninfo Corona
- Kontakt
- Terminkalender
- Das sind wir
- Auszeichnungen
- Schüler & Klassen
- Schulleben
- Übermittagsbetreuung
- Offener Ganztag
- Förderverein
- Schulprogramm
- Schulordnung
- Qualitätsanalyse 2013
- Beratungsstelle Diakonisches Werk
- Deutscher Bildungsserver
- Schulministerium
- Schulamt
- Schulpsychologische Beratungsstelle
- weiterführende Schulen
- Musikschule
- Volkshochschule
- Grundschule
- Sportstätten
- Kultur & Tourismus
Fundsachen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden folgende Angaben festgehalten:
- Fundsache
- der Fundort
- Fundzeit
- Personalien des Finders
Das Fundbüro ist dazu verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate aufzubewahren. Insofern sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht meldet, haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.Rechtsgrundlage
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.