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- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung Dezember 2024 bis Februar 2025
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Ladbergen über die Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025
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Fundsachen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden folgende Angaben festgehalten:
- Fundsache
- der Fundort
- Fundzeit
- Personalien des Finders
Das Fundbüro ist dazu verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate aufzubewahren. Insofern sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht meldet, haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.Rechtsgrundlage
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.