Fundsachen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird      eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden folgende Angaben festgehalten:      

    • Fundsache
    • der Fundort  
    • Fundzeit    
    • Personalien des Finders   

    Das Fundbüro ist dazu verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate aufzubewahren. Insofern sich die Besitzerin oder der      Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht meldet, haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
     Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln      gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert.      Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.   

  • Rechtsgrundlage

  • Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende