Entwässerungsgebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. 

    Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben    

    Für Grundstücke, die an andere Anlagen und Einrichtungen der öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, werden für das Einsammeln und Transportieren aus Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranlagen) bzw. Abwassersammelanlagen (abflusslose Gruben) Gebühren erhoben.

  • Anträge / Formulare


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