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Personalausweis Ausstellung für Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland
Leistungsbeschreibung
Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht im Inland nach dem Personalausweisgesetz.
Ab dem 01. November 2010 sind im Ausland die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständige Personalausweisbehörde, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhält (§ 8 Abs. 2 PAuswG).
Da die Botschaften und Konsulate jedoch noch mit der erforderlichen Technik auszustatten sind, wird dies in der Praxis erst ab dem 01. Januar 2013 möglich sein. Übergangsweise können Auslandsdeutsche vom 01. November 2010 bis zum 31. Dezember 2012 in einer beliebigen innerdeutschen Personalausweisbehörde einen Personalausweis beantragen (§ 35 PAuswG).Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).Voraussetzung
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit HauptwohnsitzKosten
- 28,80 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
- 22,80 Euro für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 Euro Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- 30,00 Euro Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)Anträge / Formulare
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten