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Kindergeld beantragen
Leistungsbeschreibung
Als deutscher Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie
- in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben
- im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen und hier auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.
- Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie
- in Deutschland wohnen und eine gültige Niederlassungserlaubnis oder bestimmte andere Aufenthaltstitel besitzen (für Details hinsichtlich der Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Familienkasse).
- als Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz in Deutschland wohnen und/oder arbeiten. In grenzüberschreitenden Fällen bestimmt EU-Recht, welcher Staat für das Kindergeld zuständig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Familie über Wohnsitz oder Arbeitsplatz Bezug zu mehreren EU-Staaten hat.
- rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind
Das Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Das ist die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen. Über die folgende Internetseite können sie Ihre örtliche Familienkasse ermitteln:
Rechtsgrundlage
Frist
Rückwirkende Antragstellung bis zu vier Jahre möglich.