Kindergeld beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Als deutscher Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie    

    •     in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben       
    •     im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind    

    Wenn Sie  nicht in Deutschland wohnen und hier auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.    

    •     Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie       
    •     in Deutschland wohnen und eine gültige Niederlassungserlaubnis oder bestimmte andere Aufenthaltstitel besitzen (für Details hinsichtlich der Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Familienkasse).    
    •    als Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz in Deutschland wohnen und/­oder arbeiten. In grenzüberschreitenden Fällen bestimmt EU-Recht, welcher Staat für das Kindergeld zuständig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Familie über Wohnsitz oder Arbeitsplatz Bezug zu mehreren EU-Staaten hat.
           
    •     rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind    

    Das Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Das ist die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen. Über die folgende Internetseite können sie Ihre örtliche Familienkasse ermitteln:

    www.familienkasse.de

  • Rechtsgrundlage

  • Frist

    Rückwirkende Antragstellung bis zu vier Jahre möglich.  


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende