Reisepass

  • Leistungsbeschreibung

       Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.

       Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

       In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

       Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.

  • Rechtsgrundlage

  • Frist

       Geltungsdauer:    

    •        für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre   
    •        für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre    
    •        Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
  • Anträge / Formulare


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