Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen, ausbauen oder erwerben und modernisieren, wollen, können Sie verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen.

    Wer kann eine Förderung erhalten?

    • Familien mit zwei oder mehr Kindern
    • Haushalte mit mindestens einem Kind und einem älteren Menschen (über 60 Jahre)
    • Menschen mit Behinderungen

    Voraussetzungen:

    • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Minimum Eigenleistung: 15 % der Gesamtkosten
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.

    Was kann gefördert werden:

    • Neubau
    • Erwerb
    • energetische Modernisierung
    • behinderten- oder altengerechter Ausbau/­Erweiterung

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


    Zuständig für die Entscheidung ist der Kreis Steinfurt.


  • Weiterführende Informationen

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können ergänzend zur Hausbank bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen der KfW erhalten Sie bei der KfW-Bankengruppe.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende