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Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen der vorübergehenden und der endgültigen Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug besitzt entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das bisherige/ die bisherigen Kennzeichenschilder
- formlose Verbleibserklärung bzw. Verwertungsnachweis (bei Entsorgung von PKWs und Klein-LKWs bis 3,5t
Gesamtgewicht im Ausland bzw. deren Verwertung im Inland
Weiterführende Informationen
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt müssen Sie den kürzesten Weg (ohne Umweg) nehmen.