Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet,      die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.      Anderweitige Schäden werden in das Straßenunterhaltungsprogramm für das jeweilige Jahr aufgenommen.  

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende