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- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung September bis November 2024
- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung Dezember 2024 bis Februar 2025
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Ladbergen über die Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025
- Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2025
- Bekanntmachung über die Sitzung des Gesellschafts-, Kultur- und Sportausschusses
- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
- Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Ladbergen
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Brandschutz
Leistungsbeschreibung
In Nordrhein-Westfalen liegen der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfe in der Verantwortung der Gemeinden. Sie haben u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Einwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet haben. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an die Freiwillige Feuerwehr oder die zuständige Stelle wenden.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.