Führungszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt. Ausführliche Informationen zum Thema Führungszeugnis finden Sie unter BfJ-Führungszeugnis.

    Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Der Antrag ist persönlich zu stellen.

     Das Bundesamt für Justiz bietet für Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID Funktion besitzen, den "Online Antrag" an. BfJ-Führungszeugnisantrag

    Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/­ die gesetzliche Vertreter/­in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

    Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen, z.B.:

    • für private Zwecke   
    • zur Vorlage bei einer Behörde   
    • erweitertes Führungszeugnis

    Die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen /­ Verwendungszweck ist für die Antragstellung eines Behördenführungszeugnisses erforderlich. Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird. Dank moderner Antrags-Übertragungswege dauert die Ausstellung nur noch ca. 1-2 Wochen.

    Informationen zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz finden Sie unter www.bundesjustizamt.de 
    Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion finden Sie unter www.personalausweisportal.de 
    Informationen zur Software für die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie unter www.ausweisapp.bund.de   

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Mitarbeitende