Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung benötigen Sie eine Entwässerungsgenehmigung.

    Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.

    Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.

  • Rechtsgrundlage

  • Weiterführende Informationen

    Änderungen

    • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
    • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
    • am Anschluss an die Abwasseranlage
        

    bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende