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- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung September bis November 2024
- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung Dezember 2024 bis Februar 2025
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Ladbergen über die Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025
- Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2025
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Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln
Leistungsbeschreibung
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich ist.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die zuständige Stelle bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich verboten. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.