Offene Ganztagsgrundschule

  • Leistungsbeschreibung

    Auszug aus dem Runderlass des Ministeriums fuer Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010:

    „In einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten.“

    Der Träger für die Offene Ganztagsgrundschule ist die Evangelische Jugendhilfe Münsterland. Als Grundlage des Ganztagsangebotes dient das jeweilige von der Schulkonferenz der Grundschule Ladbergen beschlossene pädagogische Konzept. Die Schüler werden während der Betreuungszeiten von ausgebildeten Fachkräften betreut. Sie erhalten ein Mittagessen und haben die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben unter Aufsicht zu erledigen.
    Am Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule können nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die auch am Unterricht in der Schule teilnehmen. Die außerunterrichtlichen Angebote gelten als schulische Veranstaltung.
    Die Beiträge, die für die Offene Ganztagsgrundschule erhoben werden, werden von der Gemeinde Ladbergen abgerechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und ist in der Satzung für die Offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich der Gemeinde Ladbergen vom 17.06.2021 festgelegt. Die Kosten für das Mittagessen werden zusätzlich berechnet. Die Satzung finden Sie unter der Rubrik Ortsrecht.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende