Jagdpachtvertrag

  • Leistungsbeschreibung

    Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Der Vertrag ist der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    der zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossene und unterzeichnete Jagdpachtvertrag

  • Kosten

    Für die Prüfung oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrages wird nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) 15 bis 25 Euro erhoben.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende