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Jagdpachtvertrag
Leistungsbeschreibung
Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Der Vertrag ist der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
der zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossene und unterzeichnete Jagdpachtvertrag
Kosten
Für die Prüfung oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrages wird nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) 15 bis 25 Euro erhoben.