Fragerecht in Einwohnerfragestunden

  • Leistungsbeschreibung

    Vor jeder Rats- oder Ausschusssitzung der Gemeinde Ladbergen findet eine Einwohnerfragestunde statt. Hier hat jeder Einwohner nach § 48 Gemeindeordnung (GO) das Recht, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes Fragen über Angelegenheiten der Gemeinde an den Bürgermeister oder den Ausschussvorsitzenden zu richten. Ist eine sofortige mündliche Antwort nicht möglich, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine schriftliche Antwort. Das Nähere hierzu regelt die Geschäftsordnung des Rates. Den Zeitpunkt von Rats- und Ausschusssitzungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Gemeinde Ladbergen oder der Tagespresse.


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