Mahnwesen

  • Leistungsbeschreibung

    Geht eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Gemeindekasse angemahnt.

    Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen Säumniszuschläge und Mahnkosten an, die dann zusätzlich zu zahlen sind.

    Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, läuft automatisch die Vollstreckung an.

    Um eine pünktliche Zahlung zu gewährleisten, können Sie eine Einzugsermächtigung erteilen. 

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende