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- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung Dezember 2024 bis Februar 2025
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Ladbergen über die Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025
- Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2025
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Mahnwesen
Leistungsbeschreibung
Geht eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Gemeindekasse angemahnt.
Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen Säumniszuschläge und Mahnkosten an, die dann zusätzlich zu zahlen sind.
Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, läuft automatisch die Vollstreckung an.
Um eine pünktliche Zahlung zu gewährleisten, können Sie eine Einzugsermächtigung erteilen.
Anträge / Formulare