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Personalausweis Ausstellung erstmalig
Leistungsbeschreibung
Der 1. Personalausweis muss innerhalb von 6 Wochen, nachdem der / die Bürger/in 16 Jahre alt geworden ist, beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).Voraussetzung
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit HauptwohnsitzKosten
- 28,80 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
- 22,80 Euro für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 Euro Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- 30,00 Euro Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)Frist
Innerhalb von 6 Wochen nach dem 16. Geburtstag
Anträge / Formulare
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten