- Rathaus
- Virtuelles Rathaus
- Ratsinfosystem
- Bekanntmachungen
- Vergaben
- Öffentliche Bekanntmachungen
- 2024
- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung September bis November 2024
- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung Dezember 2024 bis Februar 2025
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Ladbergen über die Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025
- Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2025
- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
- Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Ladbergen
- Bekanntmachung Wahlausschuss
- Bekanntmachung Sitzung des Rates
- 2024
- Archiv der Bekanntmachungen
- Abfallkalender
- Leben & Wohnen
- Gemeindeportrait
- Leben
- Umwelt & Klima
- Bauen & Kaufen
- Wirtschaft
- Familie & Bildung
- Familie
- Bildung
- Grundschule
- Elterninfo Corona
- Kontakt
- Terminkalender
- Das sind wir
- Auszeichnungen
- Schüler & Klassen
- Schulleben
- Übermittagsbetreuung
- Offener Ganztag
- Förderverein
- Schulprogramm
- Schulordnung
- Qualitätsanalyse 2013
- Beratungsstelle Diakonisches Werk
- Deutscher Bildungsserver
- Schulministerium
- Schulamt
- Schulpsychologische Beratungsstelle
- weiterführende Schulen
- Musikschule
- Volkshochschule
- Grundschule
- Sportstätten
- Kultur & Tourismus
Brandschau
Leistungsbeschreibung
Die Brandschau ist Aufgabe der Gemeinde (§ 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen).Sie wird durchgeführt, um präventiv zu prüfen, ob Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, den Erfordernissen des abwehrenden Brandschutzes entsprechen.Die Prüfung der Erfordernisse des abwehrenden Brandschutzes dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Brandschau ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens fünf Jahren durchzuführen.