Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.

    Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

  • Voraussetzung


    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

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