Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

  • Leistungsbeschreibung

    Falls Sie in ein Land reisen möchten, welches nicht zur EU zählt, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.

    Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.

    Möchten Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig. 

    Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile auf der Zustimmungserklärung erforderlich.

    Es reicht aus, wenn ein Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragt.

    Wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist, so ist die Vorlage eines Nachweises über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    - Geburtsurkunde oder bisheriges Dokument

    - 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

    - Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile (das Formular finden Sie unten unter Anträge / Formulare Zustimmung der Eltern) 

    - Persönliche Vorsprache des Kindes mit einem sorgeberechtigten Elternteil

  • Voraussetzung

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
     - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

  • Kosten

    - 22,80 Euro für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
     - 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
     - 13,00 Euro Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
     - 30,00 Euro Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
     - Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende