Kinderreisepass Ausstellung

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen ab dem 01.01.2024 Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe verlieren nicht ihre Gültigkeit! 

    Ab dem 01.01.2024 benötigen Kinder für Reisen ins Ausland einen Personalausweis oder Reisepass. Dies ist abhängig von Ihrem Reiseziel. 


    Falls Sie in ein Land reisen möchten, welches nicht zur EU zählt, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Personalausweise oder Reisepässe

  • Erforderliche Unterlagen

    • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
    • aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm

    Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.

  • Kosten

    Gebühr: 6 Euro für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer

    Gebühr: 13 Euro für die Ausstellung

  • Weiterführende Informationen

    Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. Da es sich in diesen Fällen um Passersatzdokumente handelt, werden sie nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte machen Sie sich vor jeder Auslandsreise kundig, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt.

    Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des Passgesetzes.

     Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Mitarbeitende