Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
    Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Zuhause zu leben.
    Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Befreiung für sich zu beantragen, kann dies auch eine bevollmächtige Person für Sie vornehmen.
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

  • Voraussetzung


    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung  
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

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