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- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung Dezember 2024 bis Februar 2025
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Ladbergen über die Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025
- Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2025
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Schulangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Angelegenheiten rund um die Grundschule werden von hier erledigt.
Einschulung
Die Schulpflichtigen werden von der Gemeinde Ladbergen als Schulträger ermittelt. Anschließend erfolgt die Einladung zur Schulanmeldung. Bei der Schulanmeldung sind das Einladungsschreiben und eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Außerdem ist der Anmeldebogen der Grundschule ausgefüllt mitzubringen.
Die Kinder sind bei der Anmeldung, dem Schulleiter vorzustellen.
Schülerversicherung, Schulunfall- und Sachschadenversicherung
Die Schüler der Grundschule sind über den Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Bei einem Unfall wird der Gemeindeunfallversicherungsverband von der Schulleitung benachrichtigt. Unfallmeldebögen werden in der Schule bereitgehalten.
Für schwere Unfälle (die hoffentlich niemals vorkommen) ist eine weitere Zusatzunfallversicherung bei der GVV abgeschlossen.
Außerdem ist für die Schüler der Grundschule eine Schülergarderobe- und Fahrradversicherung vorhanden.
Lehrerpersonalangelegenheiten, soweit die Gemeinde Ladbergen als Schulträger beteiligt ist
Gemäß § 61 des Schulgesetzes schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus und prüft die eingegangenen Bewerbungen.
Die Schulkonferenz wählt in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet.
Als stimmberechtigtes Mitglied wurde vom Rat der Gemeinde Ladbergen Bürgermeister Torsten Buller benannt.
Die obere Schulaufsichtsbehörde holt die Zustimmung des Schulträgers zu der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber ein.
Offene Ganztagsgrundschule
Anmeldungen zur Offenen Ganztagsschule werden in der Einrichtung entgegengenommen.
Der Schulträger ist für die Erhebung der Elternbeiträge zuständig. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Satzung für die Offene Ganztagsgrundschule, die Sie unter Ortsrecht finden.
Ansprechpartner Elternbeiträge: Gudrun Dermann
Die Beförderung der an der Offenen Ganztagsschule teilnehmenden Kinder ist durch die Eltern zu regeln, Beförderungskosten werden nicht übernommen.
Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig.
Anmeldungen nimmt die Grundschule entgegen, die Anmeldung erfolgt bindend für ein Schuljahr. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Offenen Ganztagsschule.