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Führerschein Ersatz
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Führerschein
- verloren gegangen ist
- gestohlen wurde,
- unbrauchbar geworden ist, (z.B. unleserlich geworden ist)
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.
Voraussetzungen:- Inhaber einer Fahrerlaubnis
- ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Verlust:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache )
- ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
Diebstahl:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Diebstahlsanzeige der Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
- ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
Unbrauchbarkeit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme
- ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
- alter Führerschein
Namenswechsel:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz, sowie, falls der neue Name dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung
- alter Führerschein
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Frist
Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.