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Lärmschutz
Leistungsbeschreibung
Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen
- Fluplätzen
- Straßen- und Schienenwegen
- Gewerbe- und Industrieanlagen
- Sport- und Freizeitanlagen
als Lärmquellenarten unterschieden. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren unterschiedliche Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.