Lärmschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen      zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.   

       

    Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen   

    • Fluplätzen      
    • Straßen- und Schienenwegen      
    • Gewerbe- und Industrieanlagen      
    • Sport- und Freizeitanlagen   

    als Lärmquellenarten unterschieden. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren unterschiedliche Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.

     Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten      oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.   


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