Untersuchungsberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung

    Besondere Voraussetzungen:

    • Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
    • Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde Ladbergen

    Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:

    • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
    • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
    • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
    • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
    • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes


    Bearbeitungsfristen: Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

    Ab dem 01.10.2023 kann der Untersuchungsberechtigungsschein online beantragt werden.

  • Rechtsgrundlage

    Jugendarbeitsschutzgesetz


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