Personalausweis Ausstellung vorläufig

  • Leistungsbeschreibung

    Ein vorläufiger Personalausweis kann beantragt werden:
     - falls für einen konkreten Anlass ein Personalausweis sofort benötigt wird und
     - die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

     Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    - der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
     - bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
     - bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
     - ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).

  • Voraussetzung

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
     - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

  • Kosten

    10,00 Euro

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende