Abteilung III - Ordnungs- und Standesamt
Abmeldung des Wohnsitzes
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Anke Hilgemann | 05485 / 81- 43 | ![]() |
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Sie ziehen von der Gemeinde Ladbergen in eine andere Stadt bzw. Gemeinde?
Auch für die Abmeldung gilt die Frist von zwei Wochen.
Der Meldepflichtige muss sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Gemeinde Ladbergen erhält von dort automatisch eine Mitteilung.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Reisepass (sofern vorhanden)
Sie ziehen von der Gemeinde Ladbergen ins Ausland?
Auch für die Abmeldung ins Ausland gilt eine Frist von zwei Wochen.
Der Meldepflichtige muss nicht persönlich vorsprechen. Er kann sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Reisepass
- Vollmacht des Meldepflichtigen
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus?
Teilen Sie dies bitte der Meldebehörde mit, bei der Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Formulare | |
Abmeldung mit Kombiblatt |
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Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz |
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