Abteilung III - Ordnungs- und Standesamt
Anmeldung des Wohnsitzes
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Anke Hilgemann | 05485 / 81- 43 | ![]() |
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Sie ziehen von einer anderen Stadt bzw. Gemeinde nach Ladbergen?
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich beim Bürgerbüro anmelden. Eine Abmeldung bei Ihrem vorherigen Wohnort ist nicht notwendig.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweise
- Reisepass (sofern vorhanden)
- Kinderreisepässe (sofern vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz
Formulare | |
Anmeldung mit Kombiblatt |
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Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre |
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Beiblatt zur Anmeldung |
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Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz |
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