Abteilung I - Haupt- und Personalamt
Anregungs- und Beschwerderecht
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Svenja Kemper | 05485 / 81- 26 | ![]() |
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Frau Claudia Höhn | 05485 / 81- 23 | ![]() |
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Jeder der Anregungen oder Beschwerden zu den Angelegenheiten der Gemeinde vorzubringen hat, kann diese nach § 24 Gemeindeordnung (GO) schriftlich dem Rat der Stadt/Gemeinde vortragen. Die Erledigung der Anregungen und Beschwerden kann der Rat auf einen Ausschuss übertragen. Das Nähere hierzu regelt die Hauptsatzung. In Ladbergen ist diese Aufgabe dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen worden.
Der Antragsteller muss über die Stellungnahme des Rates (bzw. des Ausschusses) informiert werden.
Anregungen und Beschwerden richten Sie bitte an:
Gemeinderat der Gemeinde Ladbergen
Jahnstraße 5
49549 Ladbergen