Wohngeld
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Jochen Frigge | 05485 / 81- 45 | ![]() |
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Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Einkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Gemeinde Ladbergen stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie:
- Bei der Wohngeldstelle der Gemeinde Ladbergen
- Im Internet unter https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Für Fragen stehen Ihnen die o.g. Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitergehende Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner NRW des Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ausrechnen lassen.